Neuzuschnitt Bundesländer: Fränkischer Bund bewirbt 11-Länder-Plan

Einheitlich etwa fünf bis zehn Millionen Einwohner

Der Verein Fränkischer Bund wird keine eigene losgelöste Initiative zur Schaffung eines Bundeslandes Franken mehr starten. Er spricht sich stattdessen grundsätzlich für eine bundesweite Neugliederung des Bundesgebietes aus. Der 1990 gegründete Verein legt sich hier nicht auf einen konkreten Neugliederungsvorschlag fest, bewirbt jedoch einen Vorschlag seines 3. Vorsitzenden als gut geeignete Diskussionsgrundlage.

Martin Truckenbrodt (Landkreis Sonneberg) hat vor etwa zwölf Jahren einen Vorschlag ausgearbeitet, welcher sich vorwiegend an kulturräumlichen und damit an historisch gewachsenen Strukturen orientiert. Das Ergebnis mit insgesamt elf neuen Bundesländern steht sehr im Einklang mit den heutigen Europäischen Wirtschaftsräumen der Metropolregionen Deutschlands. Territoriale Veränderungen seit Beginn der Neuzeit werden mit dieser Vorgehensweise nicht berücksichtigt. Zweite entscheidende Vorgabe für den Neuzuschnitt der Bundesländer ist, dass diese einheitlich etwa fünf bis zehn Millionen Einwohner haben müssen. Hier hat er, genauso wie der Fränkische Bund, das Europa der Regionen im Blick.

Sollte es eine bundesweite direktdemokratische Initiative unter Anwendung von Artikel 29 des Grundgesetzes für eine solche Föderalismus- und Verwaltungsreform geben, könnte sich diese um folgende Veränderungen für den Grobzuschnitt bemühen:

  1. Aus dem Norden Sachsen-Anhalts und dem Südosten Niedersachsens wird ein neues Bundesland gebildet.
  2. Aus dem verbleibenden Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein wird ein neues Bundesland gebildet.
  3. Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg bilden ein neues Bundesland.
  4. Nordrhein-Westfalen wird anhand der Landesverbände Rheinland und Westfalen-Lippe in zwei Bundesländer geteilt.
  5. Rheinland-Pfalz und Saarland fusionieren.
  6. Die Landkreise des Wirtschaftsraumes Heilbronn-Franken (Baden-Württemberg), die Planungsregion Südwestthüringen (Thüringen), und die drei fränkischen Regierungsbezirke des Freistaats Bayern bilden ein neues Bundesland.
  7. Das verbleibende Bundesland Baden-Württemberg wird um den Regierungsbezirk Schwaben des Freistaats Bayern erweitert.
  8. Der Süden Sachsen-Anhalts, der Freistaat Sachsen und der verbleibende Freistaat Thüringen bilden ein gemeinsames Bundesland.

Der Fränkische Bund alleine ist jedoch als Initiator ungeeignet. Ein Feinschliff der Grobstruktur in den Randbereichen dieser neuen Bundesländer im zweiten Schritt soll dort vor Ort in den betreffenden Kommunen ebenfalls selbstbestimmt und direktdemokratisch über Bürgerbefragungen oder Bürgerentscheide erfolgen. Ein solches Projekt würde die Demokratie und das Vertrauen in das System deutlich stärken. Es wäre auch ein gutes Argument für die Einführung eines regulären bundesweiten Volksentscheides als naturgemäßes Regulativ zur Politik. Die Namen der neugegliederten Bundesländer und die Festlegung der Landeshauptstädte entscheiden dann verbindlich deren Landtage.

Weitere Informationen insbesondere zum Einsparpotential und zur grundsätzlichen Herangehensweise finden sich auf der privaten Webseite von Martin Truckenbrodt unter: https://www.ig-neugliederung.de Materialien dieser Webseite können frei verwendet werden.


Pressemitteilung vom 16.1.2026

Fränkischer Bund widerspricht Söder: Bayern ist nicht zu klein, sondern zu groß

Regierungsbezirke und Regierungspräsidien sind unnötig

Der Fränkische Bund begrüßt es, dass der bayerische Ministerpräsident das Thema Neugliederung des Bundesgebietes anspricht. Allerdings denkt Markus Söder (CSU) genau in die falsche Richtung. Stadtstaaten und kleine Flächenbundesländer sind natürlich in Frage zu stellen. Aber Bayern ist genauso wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg zu groß. Dies zeigt sich in der Existenz und Notwendigkeit von Regierungsbezirken in diesen Bundesländern. Bundesländer mit etwa fünf bis zehn Millionen Einwohnern benötigen offensichtlich keine Regierungsbezirke. In kleineren Bundesländern sind Planungsregionen, welche aus wenigen Landkreisen und kreisfreien Städten gebildet werden, ausreichend. Wenn eine Verwaltungsreform für die Bundesländer sinnvoll sein und Kosten einsparen soll, dann müssen die neugegliederten Bundesländer ohne Regierungsbezirke und Regierungspräsidien auskommen. Dass größere Verwaltungsstrukturen grundsätzlich effizienter wären, hat sich schon öfters als Trugschluss erwiesen.

Würde man ein Bundesland Franken bilden, welches im Gebietszuschnitt in etwa der Kulturregion Franken entspricht, hätte dieses eine Einwohnerzahl von fünf bis sechs Millionen Einwohnern. Das ist nach Ansicht des Fränkischen Bundes eine gesunde und ausreichende Größe. Ein vom Fränkischen Bund in den 1990er Jahren gestartetes Volksbegehren zur Bildung eines Bundeslandes Franken wurde damals vom Bundesinnenministerium abgelehnt. Klagen änderten daran nichts. Seitdem spricht sich der 1990 gegründete Verein für eine bundesweite Neugliederung des Bundesgebietes aus. Diese kann nur entweder von der Politik oder von einer bundesweit agierenden Organisation oder einem bundesweit aufgestellten Bündnis auf den Weg gebracht werden. Die gesetzlichen Regelungen in Artikel 29 des Grundgesetzes ermöglichen nahezu als einzige einen bundesweiten Volksentscheid in der Bundesrepublik Deutschland. Im Sinne und Interesse der Eigenverantwortlichkeit der Regionen und der dort lebenden Menschen unterstützt der Fränkische Bund grundsätzlich den basis- und direktdemokratischen Ansatz. Dieses Regulativ für die Politik ist naturgemäß notwendig und stärkt die Demokratie und das Vertrauen in das System.

Pressemitteilung vom 14.1.2026