Hildburghäuser Teilungsvertrag legte innerdeutsche Grenze fest

Gedenken an 200 Jahre Neuordnung der ernestinischen Besitzungen

Der Teilungsvertrag zu Hildburghausen vom 12. November 1826 stellt die letzte größere Neuordnung der Besitzungen innerhalb der ernestinischen Linien der obersächsischen Wettiner dar. Dieser hatte im Wesentlichen bis zur Gründung des Landes Thüringen am 1. Mai 1920 Bestand. Die aus der Zeit der Monarchie übernommenen Kreise Sachsen-Meiningens wurden Anfang der 1920er Jahre soweit wie möglich von Exklaven und Enklaven befreit, im Gebietstausch mit nicht sachsen-meiningischen Nachbarkreisen, im noch sehr zerstückelten neuen Land Thüringen, ohne die damals preußischen Besitzungen. Seit dem Aussterben der Ludowinger Mitte des 13. Jahrhunderts gab es kein selbstständiges Territorium mit dem Namen Thüringen.

Anfang der 1820er Jahre wurde innerhalb der Ernestiner auch über ein möglichst geschlossenes Herzogtum südlich des Rennsteigs diskutiert. Die mitunter streitbaren Vettern konnten sich jedoch nicht darauf verständigen. Stattdessen kam es zur Personalunion für Sachsen-Coburg und Sachsen-Gotha. Wie auch bei früheren Teilungen innerhalb der Wettiner ging es auch hier darum, dass ja keine Linie eine wirtschaftliche Benachteiligung gegenüber den anderen Linien erfährt.

Während im Freistaat Sachsen-Meinigen der Landtag 1919 über den Beitritt zum neuen Land Thüringen entschied, ermöglichte die Personalunion in Sachsen-Coburg und Gotha, für den südlichen Bereich der wettinischen Pflege Coburg, zu der auch, damals sachsen-meiningisch, Hildburghausen und Sonneberg gehören, einen Volksentscheid. 1919 entschied sich die Bevölkerung Sachsen-Coburgs gegen Thüringen und damit indirekt für Bayern. Damit war auch die spätere innerdeutsche Grenze endgültig festgelegt. Diese Grenze manifestierte innerhalb der Kulturregion Franken die Wasserscheide zwischen Weser und Rhein und durchschnitt östlich davon innerhalb des Rheineinzugs den itzgründischen Bereich.

Aus Sicht des Fränkischen Bundes macht es heute keinen Sinn über das „Was-wäre-wenn“ zu sinnieren. Es reicht heute stattdessen aus, festzustellen, dass sowohl der Hildburghäuser Teilungsvertrag als auch die unmittelbar daraus resultierende Entscheidung des Meininger Landtags sehr folgenschwer gewesen sind. „Noch heute merkt man allerdings die Auswirkungen.“, so Martin Truckenbrodt, 3. Vorsitzender des Fränkischen Bundes aus dem Landkreis Sonneberg. Dieser ist im südlichen Landkreis Coburg aufgewachsen und war dort bis 2004 zuhause gewesen. „Während die Coburger auch seitens der bayerischen Landespolitik ganz selbstverständlich als Franken betrachtet werden, tut sich die Thüringer Landespolitik immer noch schwer, die Existenz eines fränkischen Teils des Freistaats Thüringen, immerhin etwa ein Fünftel der Fläche des Bundeslandes, anzuerkennen und dies konsequent zu leben.“

Die Regionalgruppe Itzgrund-Henneberg des Fränkischen Bundes verzichtet dieses Jahr auf die öffentliche Hissung einer Frankenfahne am eigentlichen Tag der Franken am 2. Juli im Bereich der Pflege Coburg. Es wird allerdings wieder ein Reisebus mit mehreren Kirchweihgesellschaften aus dem Landkreis Sonnberg am Kirchweihtreffen des Fränkischen Bundes im Rahmen der offiziellen bayerischen Feierlichkeiten zum Tag der Franken am 5. Juli in Treuchtlingen (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) teilnehmen.