Neuzuschnitt Bundesländer: Fränkischer Bund bewirbt 11-Länder-Plan

Einheitlich etwa fünf bis zehn Millionen Einwohner

Der Verein Fränkischer Bund wird keine eigene losgelöste Initiative zur Schaffung eines Bundeslandes Franken mehr starten. Er spricht sich stattdessen grundsätzlich für eine bundesweite Neugliederung des Bundesgebietes aus. Der 1990 gegründete Verein legt sich hier nicht auf einen konkreten Neugliederungsvorschlag fest, bewirbt jedoch einen Vorschlag seines 3. Vorsitzenden als gut geeignete Diskussionsgrundlage.

Martin Truckenbrodt (Landkreis Sonneberg) hat vor etwa zwölf Jahren einen Vorschlag ausgearbeitet, welcher sich vorwiegend an kulturräumlichen und damit an historisch gewachsenen Strukturen orientiert. Das Ergebnis mit insgesamt elf neuen Bundesländern steht sehr im Einklang mit den heutigen Europäischen Wirtschaftsräumen der Metropolregionen Deutschlands. Territoriale Veränderungen seit Beginn der Neuzeit werden mit dieser Vorgehensweise nicht berücksichtigt. Zweite entscheidende Vorgabe für den Neuzuschnitt der Bundesländer ist, dass diese einheitlich etwa fünf bis zehn Millionen Einwohner haben müssen. Hier hat er, genauso wie der Fränkische Bund, das Europa der Regionen im Blick.

Sollte es eine bundesweite direktdemokratische Initiative unter Anwendung von Artikel 29 des Grundgesetzes für eine solche Föderalismus- und Verwaltungsreform geben, könnte sich diese um folgende Veränderungen für den Grobzuschnitt bemühen:

  1. Aus dem Norden Sachsen-Anhalts und dem Südosten Niedersachsens wird ein neues Bundesland gebildet.
  2. Aus dem verbleibenden Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein wird ein neues Bundesland gebildet.
  3. Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg bilden ein neues Bundesland.
  4. Nordrhein-Westfalen wird anhand der Landesverbände Rheinland und Westfalen-Lippe in zwei Bundesländer geteilt.
  5. Rheinland-Pfalz und Saarland fusionieren.
  6. Die Landkreise des Wirtschaftsraumes Heilbronn-Franken (Baden-Württemberg), die Planungsregion Südwestthüringen (Thüringen), und die drei fränkischen Regierungsbezirke des Freistaats Bayern bilden ein neues Bundesland.
  7. Das verbleibende Bundesland Baden-Württemberg wird um den Regierungsbezirk Schwaben des Freistaats Bayern erweitert.
  8. Der Süden Sachsen-Anhalts, der Freistaat Sachsen und der verbleibende Freistaat Thüringen bilden ein gemeinsames Bundesland.

Der Fränkische Bund alleine ist jedoch als Initiator ungeeignet. Ein Feinschliff der Grobstruktur in den Randbereichen dieser neuen Bundesländer im zweiten Schritt soll dort vor Ort in den betreffenden Kommunen ebenfalls selbstbestimmt und direktdemokratisch über Bürgerbefragungen oder Bürgerentscheide erfolgen. Ein solches Projekt würde die Demokratie und das Vertrauen in das System deutlich stärken. Es wäre auch ein gutes Argument für die Einführung eines regulären bundesweiten Volksentscheides als naturgemäßes Regulativ zur Politik. Die Namen der neugegliederten Bundesländer und die Festlegung der Landeshauptstädte entscheiden dann verbindlich deren Landtage.

Weitere Informationen insbesondere zum Einsparpotential und zur grundsätzlichen Herangehensweise finden sich auf der privaten Webseite von Martin Truckenbrodt unter: https://www.ig-neugliederung.de Materialien dieser Webseite können frei verwendet werden.


Pressemitteilung vom 16.1.2026